Auszug aus der gültigen Satzung der JAFA-Stiftung vom 1.11. 2007:
§1 Name, Rechtsform, Sitz
1) Die Stiftung führt den Namen "JAFA-Stiftung – Jung & Alt - Fordern & Achten"
2) Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung.
3) Die Stiftung hat ihren Sitz in Berlin.
(...)
§2 Stiftungszweck
1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des gegenseitigen Lernens und solidarischen Zusammenlebens
von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit dem Ziel der
Völkerverständigung und der Volksbildung.
2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht mittels:
● Förderung von solchen Sport-, Kultur- und Bildungs-Veranstaltungen, die Menschen
unterschiedlicher nationaler oder ethnischer Herkunft solidarisch, gleichberechtigt und ohne
gewerbliches Interesse zusammenführen, z.B. internationale Pfingstjugendtreffen oder
Sommerferien-Camps;
● Förderung antifaschistischer und antimilitaristischer Aufklärung, z.B. Besuche von
Gedenkstätten der NS-Terrorherrschaft oder Mahnmale in Verbindung mit Vorträgen und
Seminaren zum Thema.
3) Die Stiftung ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und ungebunden.
§3 Gemeinnützigkeit
1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
3) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
(...)